Willkommen bei der Humandiagnostik von Enterosan®
Suchen Sie Informationen zur Diagnostik für Tiere?
Dann besuchen Sie bitte Enterosan® VET.

FAQ

Häufig gestellte Fragen bei Enterosan®

  1. Was muss ich bei der Gewinnung einer Stuhlprobe beachten?
    Wie Sie vorgehen müssen, um eine Stuhlprobe sachgerecht zu gewinnen und zu versenden, darüber informiert Sie unsere Patientenmerkblatt.
  2. Darf ich meine Stuhlprobe auch in einem anderen Gefäß zu Ihnen schicken?
    Bitte verwenden Sie Stuhlröhrchen, die extra für das Sammeln von Stuhlproben gedacht sind. Diese können Sie entweder direkt bei  uns hier bestellen oder von einer Apotheke beziehen.
  3. Was muss ich bei der Probenentnahme zur Bestimmung von Parasiten beachten?
    In unserem Labor suchen wir in der Stuhlprobe mikroskopisch nach Parasiteneiern und schließen so auf den vorhandenen Parasiten zurück. Diese Eier werden nicht kontinuierlich ausgeschieden, das heißt sie sind nicht in jeder Stuhlprobe vorhanden. Daher sind drei Stuhluntersuchungen aus drei unterschiedlichen Stuhlproben für einen sicheren Ausschluss einer Parasitose notwendig.
    Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir eine Probe aus einem Stuhlgang einzusenden und das erste Ergebnis abzuwarten. Ist dieses Ergebnis negativ empfehlen wir die Einsendung von einer zweiten Probe. Ist dieses zweite Ergebnis wieder negativ, wird erst die Einsendung der dritten Probe empfohlen.
  4. Bis zu welchem Tag in der Woche kann eine Stuhlprobe noch verschickt werden?
    Bitte senden Sie die Stuhlprobe am besten Anfang der Woche bis einschließlich Mittwoch zu uns, damit sie spätestens am Freitag bei uns eingetroffen ist. Bei einem Versand über das Wochenende oder über Feiertage kann die Probe für eine Bearbeitung zu alt werden. Die Stabilitäten der Proben bzw. einzelner Messparameter können Sie dieser Tabelle entnehmen.
  5. Was passiert, wenn die Stuhlprobe samstags eingeht?
    Die Proben werden auch am Wochenende angenommen und gekühlt gelagert. Am Montag werden die Proben dann bearbeitet. Hier ist zu beachten, dass die Probe nicht älter als 4 Tage sein darf. Es zählt dabei das Entnahmedatum, nicht der Eingangsstempel.
  6. Wie alt darf die Probe sein?
    Die Stabilität ist unterschiedlich, je nachdem welches Probenmaterial zu uns geschickt wird und welche Untersuchungsparameter gewünscht werden. Genauere Informationen dazu können Sie dieser Tabelle entnehmen.
  7. Muss die Probe gekühlt werden?
    Die Proben müssen nicht gekühlt verschickt werden. Allerdings sollten Sie, insbesondere im Hochsommer, beachten, dass die Probe nicht zu lange im Post-Briefkasten liegt. Das heißt, am besten die Probe kurz vor der Leerung in den Briefkasten einwerfen oder diese direkt zur Post bringen.
  8. Ist die Untersuchung auch bei Kindern möglich?
    Für Kinder gibt es ein gesondertes Untersuchungs-Profil: Enterosan® Junior, welches bei Säuglingen ab einem Alter von einer Woche möglich ist. Getestet werden kann die Stuhlflora (ab 1 Woche), Alpha 1-Antitrypsin (ab 2 Wochen), sekretorische Immunglobulin A (ab 9 Monaten, wenn nicht mehr gestillt wird). Bitte beachten: Einige Untersuchungsparameter sind erst ab einem Alter von vier Jahren interpretierbar. Diese sind auf dem Probenbegleitschein entsprechend gekennzeichnet.
  9. Wie kommt man auf die benötigte Stuhlmenge (¾ gefülltes Röhrchen) bei Säuglingen und Kleinkindern?
    Sie können bei Kindern eine Stuhlprobe auch über 24 Stunden sammeln und dann versenden. Bitte das schon gewonnene Probenmaterial kühl aufbewahren. Als Hilfestellung empfehlen wir kurzzeitig ein Stück Frischhaltefolie in die Windel zu legen, um mehr Probenmaterial zu gewinnen.
  10. Was tun bei einer Kontamination der Stuhlprobe mit Urin?
    Bitte die Probe verwerfen und eventuell neues Abnahmematerial anfordern.
  11. Darf ich meine Speichelprobe am Donnerstag/Freitag entnehmen und losschicken?
    Die Stabilität der von uns gemessenen Hormone in einer Speichelprobe ist sehr hoch. Die Proben sollten jedoch nicht älter als 7 Tage sein, wenn sie bei uns im Labor ankommen. Beachten Sie, dass bei Speicheluntersuchungen häufig bestimmte Tage für die Entnahme der Proben vorgegeben sind (z. B. ein entsprechender Zyklustag bei Frauen). Bitte halten Sie diese „Termine“ ein (s. a. Punkt 11). Ein Versand über das Wochenende ist bei einer Speicheluntersuchung nicht problematisch. Wenn Sie allerdings auf Nummer sicher gehen möchten, dürfen Sie die Proben auch gerne einfrieren und dann an uns versenden (bitte dies auf dem Probenbegleitschein vermerken).
  12. Was kann ich machen, wenn ich mir mit meinem Zyklustag und der Entnahme der Speichelprobe nicht sicher bin?
    In der Regel sollte eine Speichelprobe (bei Bestimmung der Geschlechtshormone) bei Frauen mit einem 28-Tage Zyklus um den 20. Zyklustag entnommen werden. Zur Information: Der erste Tag der Regelblutung entspricht dem 1. Zyklustag. Ist Ihr Zyklus länger oder kürzer, so ziehen Sie von der Länge Ihres Zyklus 7 Tage ab und Sie erhalten den benötigten Zyklustag (Bsp.: 32 Tage Zyklus: 32-7= 25. Die Entnahme sollte am 25. Tag erfolgen.). Schwankt Ihr Zyklus häufiger, so können Sie die Proben auch einfrieren und den Eintritt der Menstruationsblutung abwarten, um zu „kontrollieren“, ob Sie den richtigen Tag gewählt haben.
    In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, einen anderen Zyklustag für die Speichelentnahme zu wählen. Dies muss Ihr/e Therapeut/in anhand Ihrer Symptomatik entscheiden. Bei Männern oder postmenopausalen Frauen ist in der Regel kein spezieller Probennahmetag zu beachten. Die Bestimmung des Cortisol-Tagesprofils ist ebenfalls nicht an einen Zyklustag gebunden, sollte allerdings an einem gewöhnlichen Arbeitstag durchgeführt werden, um die alltäglichen „Stressfaktoren“ abzubilden.
  13. Was kostet eine Untersuchung?
    Der Preis ist von den gewählten Untersuchungsparametern abhängig. Orientieren sie sich hierfür bitte an unserem Probenbegleitschein.
  14. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Probe?
    Die Bearbeitungszeit der Proben variiert je nach Probenmaterial und Parameterauswahl. Entsprechende Bearbeitungszeiten können Sie der Tabelle entnehmen.
  15. Wer erhält den Befund?
    Der Befund geht an den/die Therapeuten/in, welche/r in der auf dem Probenbegleitschein angegebenen Befundadresse eingetragen ist. Der/die Patient/in kann mit einem entsprechenden Kreuz den Befund als Kopie erhalten (Kopiekosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Probenbegleitschein). Ist dort kein/e Therapeut/in hinterlegt, geht der Befund an die vermerkte Patientenadresse. Bitte beachten: Ein nachträglicher Befundversand an Dritte (z. B. an nicht auf dem Probenbegleitschein genannte Praxen) ist aus Datenschutzgründen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des/der Patient/in möglich.
  16. Wie erfolgt die Abrechnung der Leistung?
    Wir rechnen die Laborleistungen direkt mit den Patient/inn/en ab. Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung kann nicht gewährleistet werden.
  17. Warum erhalte ich als Patient/in eine Rechnung, aber keinen Befund?
    Der Befund geht in der Regel an den/die behandelnde/n Therapeuten/in. Nur diese/r kann die Ergebnisse für Sie interpretieren.
  18. Darf ich als Patient/in Fragen zu meinem Befund stellen?
    Bei rein technischen Fragen, z. B. zur Probengewinnung, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Als Diagnostiklabor dürfen wir aber keine Diagnosen stellen, geschweige denn Therapieempfehlungen an Patient/inn/en geben. Wir kennen von Ihnen nur eine kleine klinische Probe, auf die wir Sie nicht reduzieren wollen. Bei entsprechenden Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre/n behandelnde/n Therapeuten/in.
  19. Kann man die Untersuchung auch ohne Arzt/Ärztin oder Heilpraktiker/in durchführen lassen?
    Prinzipiell können uns auch Patient/inn/en direkt beauftragen. Sie erhalten dann die reinen Messergebnisse. Diese bedürfen einer medizinischen Bewertung/Auswertung, welche nur Therapeut/inn/en liefern können. Auch bei der Auswahl geeigneter Untersuchungsparameter sollten Sie sich vorab an eine entsprechende Praxis wenden.
  20. Ich würde gerne eine Untersuchung über eine/n Therapeuten/in durchführen lassen, kenne aber keine entsprechende Praxis, die das anbietet?
    Gerne schauen wir, ob sich in Ihrer Nähe ein/e Therapeut/in befindet, der/die mit uns zusammenarbeitet und uns die datenschutzrechtliche Freigabe erteilt hat, seine/ihre Praxisdaten an interessierte Patient/inn/en weiter zu geben.
  21. Können Befunde an Patienten gemailt werden?
    Aus datenschutzrechtlichen Gründen können medizinische Daten (Befundergebnisse und Rechnungen) nicht als E-Mail an Patienten versandt werden.